Abteilung 12: Grundbuchsachen

 

Anschrift: Justizgebäude Infanteriestraße 5, 80797 München

Postanschrift: Justizgebäude Infanteriestraße 5, 80325 München

Telefon: 0049 (0)89/55 97 - 06, Fax: 0049 (0)89/55 97 - 35 95 und - 33 90

Wie komme ich hin?

 

Zuständigkeit:

Die Verrichtungen des Amtsgerichts

a) als Grundbuchamt

b) nach dem Bayerischen Gesetz das Unschädlichkeitsgesetz betreffend

c) nach dem Pachtkreditgesetz

d) nach dem Flurbereinigungsgesetz und dessen Ausführungsgesetz

e) weitere Verfahren mit Bezug zum Grundbuch

 

Hinweise:

Wie erhalte ich einen Grundbuchauszug?

- persönliche Vorsprache   siehe untenstehende Öffnungszeiten und den Verweis Wie komme ich hin?
- schriftlich oder per Telefax   siehe untenstehende Postanschrift oder Fax-Nummer


Wo kann ich ein Grundbuchblatt einsehen?

Justizgebäude Infanteriestraße 5, Zimmer E 72   siehe untenstehende Öffnungszeiten und den Verweis Wie komme ich hin?


Wo kann ich eine Grundakte einsehen?
 
Justizgebäude Infanteriestraße 5, Zimmer E 71   siehe untenstehende Öffnungszeiten und den Verweis Wie komme ich hin?

Sehr geehrte Besucher der Grundakteneinsichtsstelle!

Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, die durch die Ermittlung und die Anlieferung der von Ihnen gewünschten
Grundakten entstehen, werden Sie gebeten, die Akten möglichst bereits zwei Tage vor Ihrem Besuch telefonisch oder
per Fax unter Angabe der Gemarkung und der Blattnummer vorzubestellen.

Telefonnummer: 089/5597-3359, Faxnummer: 089/5597-2042.

Bei hohem Besucheraufkommen muss jedoch auch im Falle vorbestellter Grundakten mit gewissen Wartezeiten
gerechnet werden.

Keine Vorbestellung ist erforderlich, wenn Einsicht in die Grundbücher selbst oder die Erteilung von
Grundbuchauszügen gewünscht werden. Bei einem persönlichen Besuch kann diesen Anforderungen
unmittelbar über die in der Grundbucheinsichtsstelle bereitgestellten EDV-Anlagen durch die Bediensteten
nachgekommen werden.

Wir danken für Ihr Verständnis
 


Was brauche ich für die Löschung einer Grundschuld / Hypothek?

Hinweise hierzu finden Sie unter folgenden Link  Bitte hier klicken

 

Öffnungszeiten der zentralen Grundbuch- und Grundakteneinsichtsstelle:

Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Postanschrift: Grundbuchamt München, Infanteriestraße 5, 80325 München

FAX-Nummer: 0049 (0)89/55 97 - 20 42

 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Grundbuch einsehen?

Das Grundbuch ist - anders als z.B. das Handelsregister - kein öffentliches Register, in das unbeschränkt Einsicht genommen werden kann. Einen Grundbuchauszug bzw. Einsicht in das Grundbuch oder in die Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Ein solches berechtigtes Interesse hat neben dem Eigentümer jeder, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht. Daneben kann aber ein tatsächliches, rechtliches oder wirtschaftliches Interesse für ein Einsichtsrecht genügen.

Kein rechtliches Interesse haben nach der Rechtsprechung z.B. Kauf- oder Mietinteressenten, die nicht nachweislich in Vorverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer stehen. Als Nachweis könnte beispielsweise die Vorlage einer Vollmacht des Grundstückseigentümers dienen.